Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der Kamano GmbH, CHE-110.033.585, (nachfolgend Kamano genannt) gelten auschliesslich diese nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote von Kamano sind freibleibend und unverbindlich und haben eine Gültigkeit von 10 Tagen, sofern nicht anderes erwähnt. Mit der Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber und dem Beginn der Arbeiten kommt ein Vertrag zustande. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung von Kamano.

3. Bedingungen bei Auftragserteilungen

3.1. Leistung und Honorar
Honoraransprüche von Kamano entstehen für jede einzelne Leistung sobald diese erbracht wurde. Im Honorar inbegriffen sind sämtliche Vorarbeiten, Besprechnungstermine, Beratungsaufwände, Konzeptarbeiten, Entwicklungsaufwände, Datenübermittlungen sowie Fahrspesen. Nebenleistungen von Kamano, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert verrechnet (Gebühren von Online-Kampagnen, Datentransfer an Dritte, etc.).

Kostenvoranschläge von Kamano sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Kamano schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird Kamano den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

3.2. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden die textlichen, grafischen und inhaltlichen Werke von Kamano für eine einmalige Nutzung an den Auftraggeber abgetreten. Nach Abrechnung und erfolgter Zahlung liegen die Krativrechte an Internet-Auftritten in der Regel beim Auftraggeber und technische Rechte verbleiben bei Kamano.

3.3. Kennzeichnung
Kamano ist berechtigt, auf allen Medien in geeigneter Form auf Kamano und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zustünde. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass Kamano den Namen des Auftraggebers in Geschäftspublikationen erwähnen kann.

3.4 Referenzen
Der Auftraggeber berechtigt Kamano diesen als Referenz für eigene Marketingzwecke zu verwenden, beispielsweise Erwähnung auf der eigenen Website oder auf Social Media-Kanälen mit Logo und/oder mit Namen zu erwähnen.

4. Besondere Bedingungen bei Hosting-Dienstleistungen

4.1. Beginn, Dauer und Beendigung
Der Dienstleistungsvertrag mit dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftraggeber das digitale Bestellformular per Internet ausgefüllt und an Kamano gesendet hat oder Kamano legt den Beginn der Dienstleistungsnutzung mit dem Auftraggeber fest. Der Nutzungsbeginn wird dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass sich der Beginn der Nutzung der von Kamano für ihn bereitgestellten Dienstleistungen aus organisatorischen oder technischen Gründen allenfalls verzögern kann. Hieraus kann der Auftraggeber keine Rechte gegenüber Kamano ableiten.

Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für ein Jahr, abgeschlossen. Anderslautende schriftliche Vereinbarung vorbehalten. Jede Vertragspartei kann den Hosting-Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 60 Tagen schriftlich auf Ende der einjährigen Abonnementsdauer auflösen, erstmals jedoch auf Ende der im Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien festgelegten Mindestvertragsdauer (die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate). Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden. Aus wichtigem Grund kann Kamano den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die zur Verfügung stehenden Dienstleistungen oder die mittels dieser Dienstleistungen bezogenen Drittleistungen rechts- und zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn die Nutzungsregelungen von Kamano oder Dritten missachtet werden.

4.2. Pflichten von Kamano
Kamano erbringt die vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. Kamano kann keine Gewähr für ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistungen übernehmen. Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Auftraggeber lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu, sofern er Kamano über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten der Leitungsanbieter gelten nicht als Störungen.

Die Dienstleistungen stehen dem Auftraggeber grundsätzlich 24 Stunden pro Tag und 7 Tage pro Woche zur Verfügung, anders lautende Vereinbarungen und Störungen technischer Art, welche zur Beeinträchtigung der Dienstleistungen führen, vorbehalten. Kamano verpflichtet sich nur innerhalb ihrer üblichen Arbeitszeiten Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktionen der Dienstleistungen in Angriff zu nehmen bzw. durchzuführen. Als übliche Arbeitszeiten gelten Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 17.00 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen und kantonalen Feiertage des Kantons Zürich. Kamano wird je nach Dringlichkeit auch ausserhalb dieser Zeiträume Massnahmen zur Erhaltung der guten Dienstqualität treffen, verpflichtet sich aber vertraglich nicht dazu.

4.3. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Dienstleistungen weder zur Begehung, noch zur Unterstützung strafbarer Handlungen zu nutzen und wird in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen Massnahmen treffen, um zu vermeiden, dass eine strafbare Nutzung durch den Auftraggeber zugehörige Benutzer oder Dritte erfolgt. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Tatbestände der unerlaubten Glücksspiele, der Geldwäscherei sowie der Verbreitung und des Zugänglichmachens von Gewaltdarstellungen, von sogenannt harter Pornographie, Kinderpornographie, File-Downloadseiten mit illegalen Inhalten, von Aufforderungen zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit, von Störungen der Glaubens und Kultusfreiheit oder vom Rassendiskriminierungen gemäss schweizerischem Strafgesetz.

Strafbar ist ebenso das Nichteinhalten der Vertragsbedingungen wie auch z.B. Spaming, Mailbomben, Verschicken von unerwünschten Werbe-E-Mails, etc. Im Falle einer solchen schweren Vertragsverletzung erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass Kundendaten (insbesondere Adressen, Telefonnummern, Online Zeiten usw.) von Kamano weitergegeben werden können, um etwaigen Geschädigten es zu vereinfachen, Schadensersatzforderungen gegen den Verursacher geltend machen zu können.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Kamano sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nicht-Verfügbarkeit von Dienstleistungen sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritte sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren. Der Auftraggeber erklärt hiermit sein Einverständnis, dass Kamano Informationen über ihn bzw. seine Mitarbeiter oder die von ihm beigezogenen Dritten, namentlich Daten über den Netzanschluss, Kontaktpersonen des Auftraggebers usw. an Dritte weitergeben kann, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch Kamano notwendig wird.

Verwendet der Auftraggeber eigene Scripts (PHP, ASP, Perl, etc.) so ist er persönlich dafür verantwortlich, dass diese fehlerfrei funktionieren. Sollte ein Verdacht auf Fehlfunktion bestehen, behält sich Kamano das Recht vor, die Ausführberechtigung für das betreffende Script zu deaktivieren und dieses erst wieder freizugeben, wenn der Auftraggeber nachweisen kann, dass das Script fehlerfrei funktioniert. Der Auftraggeber ist für die vollumfängliche Sicherung seiner Daten auf dem Webserver selbst verantwortlich. Kamano ist für einen Datenverlust nicht haftbar und eine Schadensersatzforderung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Um die Rechnung und die Korrespondenz korrekt adressieren zu können, ist der Auftraggeber verpflichtet, jede Namens- und/oder Adressänderung innert 14 Tagen zu melden. Bis zur Bekanntgabe der neuen Adresse gelten unsere Mitteilungen an die letztbekannte Adresse als gültig zugestellt.

5. Besondere Bedingungen für digitales Marketing

Für Dienstleistungen in Bereichen Suchmaschinenwerbung (SEA) und Suchmaschinenoptimierung (SEO) gelten besondere Bedingungen. SEO dient dem Zweck für ausgewählte Suchbegriffe optimale Positionen in den Suchresultatseiten einer Suchmaschine zu erhalten. SEA beinhaltet die Platzierung von bezahlten Werbeanzeigen in den Suchresultatseiten zu ausgewählten Suchbegriffen.

Kamano berät den Auftraggeber, damit geeignete Massnahmen durchgeführt werden können. Bei Umsetzung von SEA/SEO-Massnahmen können textliche, inhaltliche und strukturelle Anpassungen der im Angebot erwähnten Webpräsenz notwendig sein. Der Auftraggeber macht die betroffene Webpräsenz oder Teile davon Kamano zwecks Massnahmenumsetzung oder notwendigen Zugriffsdaten zugänglich. Zur Vertragserfüllung erbringt der Auftraggeber die dazu notwendige Mitwirkungsleistung. Im speziellen ist der Auftraggeber dafür besorgt, von Kamano benötigte Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Auf Grund des nichtbeeinflussbaren Algorithmus der  Suchmaschinen und sich verändernden Suchgewohnheiten besteht keine Erfolgsgarantie, weder für eine spezifische Position eines Schlüsselbegriffes, weder deren Verbleib und die Aufnahme einer Website bei einer Suchmaschine oder Internetverzeichnis.

6. Termine

Kamano ist bestrebt, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Kamano eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Kamano. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Kamano.

7. Gewährleistung

Kamano übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen.

Kamano gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber Kamano schriftlich gerügt hat und dass Mängel auf den Leistungen von Kamano beruhen.

8. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt standardmässig nach Vertragsabschluss. Für Mahnungen kann Kamano eine Gebühr erheben. Werden Hostinggebühren und Kosten für digitale Marketingkosten (Bsp. Google, Meta oder andere Plattformen) über Kamano abgerechnet, so erfolgt die Rechungsstellung im Voraus (Gesamtbetrag oder in Teilbeträgen pro Periode).

Die Preise verstehen sich jeweils in Schweizer Franken exklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer. Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Werden Werbekosten bei Online Kampagnen über Kamano abgerechnet, so sind die entsprechenden Rechnungen ohne Abzüge spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Werden Leistungen Dritter, insbesondere Klickkosten für Suchmaschinenbetreiber, über Kamano abgerechnet und gerät der Auftraggeber mit der Vergütung dieser Kosten in Verzug, so ist Kamano nach vorgängiger Information (Telefon, E-Mail) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen, insbesondere laufende Online Kampagnen sofort zu pausieren. Eine Reaktivierung erfolgt nach Eingang der offenen Rechnung.

9. Haftung

Kamano wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Auftraggeber rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbs-, marken- und urheberrechtlichen Vorschriften auch bei den von Kamano vorgeschlagenen Lösungen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Er wird eine Lösung erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Lösung verbundene Risiko selbst zu tragen.

Jegliche Haftung durch Kamano für Ansprüche, die auf Grund der verwendeten Lösung gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet Kamano nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer verwendeten Lösung die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Auftraggeber Kamano schad- und klaglos: Der Auftraggeber hat Kamano somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschliesslich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die Kamano aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

10. Geheimhaltung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von Kamano oder im Auftrag von Kamano behandelnden Personen zugehenden oder bekannt Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Gleichzeitig verpflichtet sich Kamano gegenüber dem Auftraggeber über dieselbe Geheimhaltung, insbesondere an Kamano zur Verfügung gestellte Zugriffsdaten.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von Kamano schriftlich bestätigt werden. Kamano behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Ankündigung zu ändern. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschliesslich der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der Kamano GmbH. Kamano ist berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Ausgabe 12/2023

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